Recht für Berufsbetreuer
Am 1. Januar 2023 wird das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) in Kraft treten. In den §§ 23 ff. BtOG wird zur Sicherung einer einheitlichen Mindestqualität der beruflichen Betreuung ein Registrierungsverfahren für berufliche Betreuer eingeführt, in dem die bis zum 01.01.2023 noch nicht als Berufsbetreuer tätigen Bewerber für die Registrierung unter anderem eine ausreichende Sachkunde für die Tätigkeit als beruflicher Betreuer nachweisen müssen. Die Sachkunde kann unter
anderem durch das Absolvieren von Weiterbildungsinhalten in einem inhaltlich und zeitlich festgelegten Umfang nachgewiesen werden. Diese Weiterbildung ermöglich den Sachkundenachweis für Berufsbetreuer in den angegebenen Inhalten und orientiert sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten.
Die hier vorgestellten Module bilden die Inhalte gemäß der Betreuerregistrierungsverordnung ab. Noch offene Module Nr. 5–7 sind in Planung.
Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.ehs-sofi.de
Inhalte:
1. Modul: Betreuerbestellung und Zusammenarbeit mit dem Betreuungsgericht
Inhalte: Betreuerbestellung: Voraussetzungen, Verfahren, Sachverhaltsermittlung, Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts: Voraussetzungen, Grenzen, Verfahren, Aufgabenbereiche, Aufsicht durch das Betreuungs-
gericht, Berichts-, Auskunfts- und Mitteilungspflichten, Genehmigungsvorbehalte einschließlich Verfahren (20 Ustd.)
2. Modul: Betreuungsführung
Inhalte: UN-BRK, insbesondere Artikel 12: Unterstützung bei der Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit, Bedeutung der Grundrechte, Ermittlung der Wohn- und Lebenslage des Betreuten, Erarbeitung der Betreuungsziele, Vorrang der Unterstützung und Willensvorrang nach § 1821 BGB Wille, Wünsche, Präferenzen Erforderlichkeitsgrundsatz im Innenverhältnis, Schutzpflichten (40 Ustd.)
3. Modul: Recht der Unterbringung und der ärztlichen Zwangsmaßnahmen
Inhalte: Freiheitsentziehende Unterbringung und sonstige freiheitsentziehende Maßnahmen nach Betreuungsrecht und nach öffentlichem Recht: Voraussetzungen und Verfahren, Einwilligung in ärztliche Zwangsmaßnahmen: Voraussetzungen und Verfahren, Aufgaben des Betreuers während des Vollzugs einer freiheitsentziehenden Unterbringung, sonstiger freiheitsentziehender Maßnahmen und ärztlicher Zwangsmaßnahmen (20 Ustd.)
8. Modul: Sozialrecht 1: Grundkenntnisse des Sozialrechts
Inhalte: Das SGB (Sozialrecht) im Überblick, insbesondere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, einschließlich der Kosten der Unterkunft, vor allem nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetz-
buch, Sozialleistungsansprüche nach dem Fünften, Sechsten und Elften Buch Sozialgesetzbuch, Ermittlung, Geltendmachung und Durchsetzung von sozialrechtlichen Ansprüchen sowie sozialrechtliche Mitwirkungspflichten (40 Ustd.)
9. Modul: Sozialrecht 2: Sozial- und Hilfsstrukturen in der Praxis
Inhalte: Teilhabeleistungen vor allem nach SGB IX, Teilhabe- und Gesamtplanverfahren, Leistungsformen der Eingliederungshilfe (z. B. Teilhabe am Arbeitsleben, medizinische Rehabilitation, Teilhabe an Bildung und
Leistungen zur sozialen Teilhabe), besondere Wohnformen und ambulant betreute Wohngemeinschaften, Pflegeleistungen in Kombination mit an deren SGB-Leistungen, Leistungen der Pflegeversicherung, Leistungen
der Hilfe zur Pflege nach SGB XII, Leistungen der Krankenversicherung im Pflegefall-Behandlungspflege, Leistungen der Eingliederungshilfe im Pflegefall, Methoden zur fallbezogenen Erschließung und Nutzung von Sozial- und Hilfestrukturen sowie von Netzwerken (60 Ustd.)
Die Module können separat gebucht werden.Abschluss: Eine Anerkennung durch die zuständige Behörde wird an-
gestrebt.
Zielgruppe: Personen, die anstreben, als Berufsbetreuer:in zu arbeiten; Sozialarbeiter:innen, Pädagog:innen,
Psycholog:innen, Erzieher:innen, u. a.
Umfang: Freitag: 14.00–19.00 Uhr, Samstag: 09.00–18.00 Uhr und Sonntag: 09.00–16.00 Uhr
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Leitung
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Ort wird noch bekannt gegeben
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